Kindeswohl

Erklärung

Wir wollen den heranwachsenden Kindern und Jugendlichen ein gesundes und sicheres zu Hause bieten und gleichzeitig jeglichen Missbrauch vorbeugen. Es benötigt sichere und gesunde Mitarbeiter, die als positive Vorbilder das Wachstum der nächsten Generation fördern und stärken.

Die Richtlinien für das Kindeswohl wurden in Kooperation mit dem Vorstand der FCG erarbeitet. Sie dienen als Maßstab für die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden, um Minderjährigen ein sicheres geistliches Zuhause zu ermöglichen.

Bei der Jahreskonferenz der FCG wurde daher entschieden, dass alle Mitarbeiter, die mit Minderjährigen in einer Kirche, Camps usw. arbeiten, folgende Punkte vorweisen müssen, um eine Bestätigung zu erhalten:

  • die Schulung zum Thema Kindeswohl besuchen oder das Schulungsvideo zum Thema Kindeswohl ansehen
  • die Kindeswohl Broschüre lesen
  • den Verhaltenskodex lesen und unterschreiben
  • eine aktuelle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ gemäß § 10 Strafregistergesetz 1968 vorlegen

Broschüre 

Die Sicherheitsbroschüre ist in ausgedruckter Version bei uns für je 2€ bestellbar oder direkt herunterladen und selber ausdrucken.

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Schulung

Aktuelle Termine findest du unter: https://www.nexttraining.at/kindeswohl
Extratermine ab einer Gruppengröße von 10 Personen. Melde dich dazu bei Jutta Fleischanderl unter: jutta.fleischanderl@gmx.at

Verhaltenskodex

Benutze den Link um den Verhaltenskodex herunterzuladen. Des Weiteren findest du den Kodex auch auf der letzten Seite der Broschüre.

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Fachexperten

Fachexperten sind dazu da, um Beratung und Auskunft zu geben, wenn bei Kindern oder Jugendlichen ein Verdacht auf seelische Probleme oder körperliche Gewalt besteht. Es ist wichtig, dass solche Probleme frühzeitig erkannt und ernstgenommen werden.
Die erste Ansprechperson sollte immer der Pastor vom jeweiligen Kind oder Jugendlichen sein. Sollte weitere Beratung nötig sein, gibt es die Möglichkeit, einem Fachexperten die Situation zu schildern und eventuell die nächsten Schritte zu besprechen.

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Kerstin Giezinger, BA

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Pädagogin, Tagesmutter
Berufserfahrung als Sozialpädagogin und Leitung in Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie Seelsorge
kerstin.giezinger@fcg-braunau.at

Hanna Zalud

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Sozialpädagogin
Berufserfahrung als Sozialpädagogin
zalud.hanna@gmail.com

Theresa Vrana, BA

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Kindergartenpädagogin
BA in Sozialer Arbeit

Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe
theresa.vrana@gmx.net

Häufig gestellte Fragen:

F: Müssen alle Kinder- und Jugendmitarbeiter die Strafregisterbescheinigung bringen?

A: Ja. Es ist eine Entscheidung der Jahreskonferenz der FCGÖ, dass alle Mitarbeiter, die mit Minderjährigen in einer Gemeinde arbeiten, die Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge vorweisen.

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F: Welche Strafregisterbescheinigung muss beantragt werden?

A: Die Strafregisterbescheinigung der Kinder – und Jugendfürsorge, denn nur diese zeigt an, ob es Vergehen oder einen Verdacht einer strafbaren Handlung gibt.

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F: Müssen auch pädagogisch ausgebildete, langjährige, bewährte Mitarbeiter die Strafregisterbescheinigung vorlegen?

A: Ja. Sie haben meist die Bescheinigung für ihre berufliche Tätigkeit eingeholt und können dieselbe Strafregisterbescheinigung auch in der Gemeinde vorlegen.

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F: Müssen auch Helfer die Strafregisterbescheinigung vorlegen?

A: Ja, alle die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten.

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F: Müssen minderjährige Mitarbeiter die Strafregisterbescheinigung vorlegen?

A: Minderjährige Mitarbeiter können auch einen Strafregisterauszug beantragen. Ab 14 ist man strafmündig.
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F: Wo bekomme ich die Strafregisterbescheinigung?

A: Am jeweiligen Gemeindeamt oder auf der Landespolizeidirektion.

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F: Was kostet die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge?

A: Es kommt auf das jeweilige Amt an. Manche Ämter geben den Bescheid für 2,10 € für eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei einigen kostet es 16,40 €. Dazu muss die Heimatgemeinde ein Bestätigungsformular ausfüllen, das unter diesem Link zu finden ist: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/Bestaetigung_SBKJF_04_2017.pdf?owba0e


F: Was ist in dieser Strafregisterbescheinigung ersichtlich?

A: Es scheint nur auf, dass es bei der angegebenen Person keine Verurteilungen wegen einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung gibt. Alle anderen Straftaten, wie zum Beispiel Diebstahl oder Verkehrssünden o.ä., scheinen nicht auf.

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F: Muss die Gemeinde alle vorgelegten Strafregisterbescheinigungen aufbewahren?

A: Nein, es reicht, wenn diese hergezeigt wurde und dies in einer internen Datenaufzeichnung vermerkt ist.

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F: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen über die Sicherheitsbroschüre habe?

A: mittendrin@fcgoe.at

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F: Sollte sich ein Mitarbeiter weigern die Strafregisterbescheinigung vorzulegen, was dann?

A: Ein Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter führen und erklären, dass es ein Schutz sowohl für die Kinder, als auch für den Mitarbeiter selbst, sowie für die Gemeinde ist. Jede Gemeinde sollte sich so gut wie möglich vor eventuellen Missbrauchsfällen absichern.

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F: Warum gibt es überhaupt diese Sicherheitsbroschüre und warum müssen wir sie auf der Ebene der Lokalgemeinden anwenden?

A: Es ist höchste Zeit, dass wir nationale Sicherheitsrichtlinien für unsere Kinder und Jugendmitarbeiter haben, um unseren Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu gewähren, gesund im Umfeld der Gemeinde aufzuwachsen. Gleichzeitig wollen wir die Thematik des Kindeswohls auf allen Ebenen (geistlich, sozial, physisch und seelisch) den Mitarbeitern sichtbar machen und auf möglichen Gefahren hinweisen. Allen Mitarbeitern soll bewusst sein, wie wichtig die Sicherheit der Kinder ist.

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F: Welche Schritte muss die Gemeinde jetzt konkret tun, um die Sicherheitsrichtlinien zu erfüllen?

1) Die Gemeinde bestellt von Mittendrin die Sicherheitsbroschüren (pro Stück/2 €)

2) Die leitenden Kinder- und Jugendmitarbeiter arbeiten die Richtlinien mit allen Mitarbeitern durch. Danach unterschreibt jeder Mitarbeiter den Verhaltenskodex und legt die Kinder- und Jugend Strafregisterbescheinigung vor.

3) Jeder Mitarbeiter bekommt eine Bestätigung von der Gemeinde (das Bestätigungsblatt bekommt ihr von Mittendrin, wenn ihr die Broschüre bestellt), die man aufbewahrt. Diese muss man dann bei jeglichen Kinder- und Jugendveranstaltungen, die im Rahmen der FCGÖ stattfinden, vorweisen können (z.B. Camps).